Abmahnungen an Webseitenbetreiber wegen Google-Schriftarten (Fonts)
Seit Anfang Sommer kursieren Abmahnungen an Webseitenbetreiber, wobei Daten an Google und somit in die USA ohne Einwilligung gesendet werden.
Da eine solche Datenweitergabe an ein unsicheres Drittland (z.B. USA) nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht, ist dies unzulässig. Zu solch einem Fall gab es bereits Anfang 2022 ein Urteil des deutschen Landesgerichts München (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20): Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse einer Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (z.B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung o.Ä.). Das Landesgericht sprach der Userin einen Schadenersatz in Höhe von 100 EUR zu, da der Webseitenbetreiber Google Fonts ohne Einwilligung verwendet hat. Somit ist der Schadenersatzanspruch in voller Höhe zu zahlen.
Eine österreichische Entscheidung in dieser Sache gibt es bis dato noch nicht.
Sollten Sie nun auch solch eine Abmahnung/Schreiben bezüglich Schadenersatzforderung erhalten, dann können Sie sich an uns wenden.
Als erstes überprüfen wir in solch einem Fall, ob Google Fonts tatsächlich auf Ihrer Seite im Einsatz ist und ob eine Kommunikation mit dem Google Server statt findet. Anschließend überprüfen wir, ob die im Abmahnschreiben angegebene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet wurde. Des weiteren können wir bei der technischen Umsetzung unterstützen, damit Sie in solch einem Fall abgesichert sind.
Wir raten davon ab, ohne Überprüfung bzw. ev. Rücksprache mit einer Rechtsanwaltskanzlei der Schadenersatzforderung nachzugeben.
Weitere Infos finden Sie auch hier: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html
Wenn Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch unter 02742 346101 oder per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> zur Verfügung.
Da eine solche Datenweitergabe an ein unsicheres Drittland (z.B. USA) nicht der Datenschutzgrundverordnung entspricht, ist dies unzulässig. Zu solch einem Fall gab es bereits Anfang 2022 ein Urteil des deutschen Landesgerichts München (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20): Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse einer Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (z.B. Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung o.Ä.). Das Landesgericht sprach der Userin einen Schadenersatz in Höhe von 100 EUR zu, da der Webseitenbetreiber Google Fonts ohne Einwilligung verwendet hat. Somit ist der Schadenersatzanspruch in voller Höhe zu zahlen.
Eine österreichische Entscheidung in dieser Sache gibt es bis dato noch nicht.
Sollten Sie nun auch solch eine Abmahnung/Schreiben bezüglich Schadenersatzforderung erhalten, dann können Sie sich an uns wenden.
Als erstes überprüfen wir in solch einem Fall, ob Google Fonts tatsächlich auf Ihrer Seite im Einsatz ist und ob eine Kommunikation mit dem Google Server statt findet. Anschließend überprüfen wir, ob die im Abmahnschreiben angegebene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet wurde. Des weiteren können wir bei der technischen Umsetzung unterstützen, damit Sie in solch einem Fall abgesichert sind.
Wir raten davon ab, ohne Überprüfung bzw. ev. Rücksprache mit einer Rechtsanwaltskanzlei der Schadenersatzforderung nachzugeben.
Weitere Infos finden Sie auch hier: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/abmahnungen-wegen-google-fonts.html
Wenn Sie noch Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch unter 02742 346101 oder per E-Mail an <Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, zum Ansehen müssen Sie in Ihrem Browser JavaScript aktivieren.> zur Verfügung.